Erfolg für das Sibylla Schwarz Haus – Verein und Eigentümer unterzeichnen Absichtserklärung!

 

Der Sibylla Schwarz e.V. und der Eigentümer des Hauses haben ihre Absicht erklärt, mithilfe eines langfristigen Mietvertrages die Sanierung und Nutzung des Hauses gemeinsam voranzubringen. Nun sollen Gespräch mit Partnern geführt werden, um eine langfristig gesicherte und tragfähige Mietvereinbarung zu schließen.

Auszug aus der Absichtserklärung: „Die Beteiligten schließen einen langfristigen Mietvertrag über das gesamte Haus. Geplant ist eine Laufzeit von 20 Jahren. Dieser soll eine langfristige Nutzung des Hauses durch den Sibylla Schwarz e.V. und geeignete Untermieter sowie die Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen ermöglichen. Die Sanierung und ggf. Umbauten erfolgen gem. dem Nutzungskonzept des Sibylla Schwarz e.V. unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes. Ziel ist der Erhalt und die nachhaltige Nutzbarkeit des Hauses. Der Sibylla Schwarz e.V. sucht einen geeigneten Bürgen für die Garantie der Mietzahlungen während der Mietdauer. Der Sibylla Schwarz e.V. sucht geeignete Partner für Untermietverhältnisse. Diesbezüglich werden zeitnah konkrete Gespräche … geführt.“

Chronik der Aktivitäten

Der Sibylla Schwarz e.V. erstellte eine Chronologie der Ereignisse rund um das Geburtshaus seit 1994. Die nachfolgende Informationen wurden von den Mitgliedern des Sibylla Schwarz e.V. zusammengetragen.

  • 12.11.2021 – Verschönerungsaktion am Geburtshaus
  • 14.06.2019 – Durchbruch bei den Bemühungen: Verein und Eigentümer unterzeichnen eine gemeinsame Absichtserklärung zur Sanierung und Nutzung des Hauses gem. dem Nutzungskonzept des Vereins.
  • Frühjahr 2019 – Der Verein und der Eigentümer führen Gespräche zur Entwicklung eines gemeinsamen Konzeptes
  • 04.02.2019 – Mitteilung der Stadtverwaltung (Bauamt) an den Verein, dass das Verfahren zum Erlass eines Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot mangels Erfolgsaussichten eingestellt wird.
  • 21.08.2018 – Gespräch Verein/Bausenatorin Fr. v. Busse zum Zustand des Hauses (Sicherung sei fachgerecht ausgeführt) und zum weiteren Verfahren (Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot
  • September 2017 – Erneut Vandalismus am Haus: Mauerziegel wurden aus dem Sockelbereich der Fassade entfernt
  • Juli 2017 – Gutachten kann endlich erstellt werden: Nach Freigabe des Haushalts kann die Stadt nun endlich das Gutachten in Auftrag geben, das Grundlage für das Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot werden soll.
  • Juni 2017 – Erneut Vandalismus am Haus: die Tür war eingetreten und ein Fenster nicht mehr ordnungsgemäß verschlossen
  • Januar 2017 – Gespräch Stadt/Verein: in einem gemeinsamen Gespräch werden die Möglichkeiten rund um den Erhalt des Hauses ausgelotet
  • Bürgerschaft beschließt Gutachtenerstellung für Modernisierungsgebot, aber die Beauftragung verzögert sich mangels Haushaltsfreigabe durch das Innenministerium
  • Innenministerium droht mit Ablehnung der Enteignung: In einem Schreiben an die Greifswalder Stadtverwaltung mahnt das Innenministerium, zunächst das mildere Mittel des Modernisierungs- und Instandsetzungsgebots umzusetzen und lässt durchblicken, dass ein Enteignungsgesetz wohl nicht erlassen werden soll.
  • Bürgerschaft beschließt Enteignung: In der Sitzung am 29.06.2015 beschloss die Bürgerschaft einstimmig über die Beschlussvorlage „Einleitung der Enteignung des Grundstücks Baderstraße 2“! Der Oberbürgermeister ist nun beauftragt, die die Enteignung einzuleiten, vgl. Auszug aus dem Protokoll: Protokoll_Enteignungsbeschluss_29.06.2015.
    Die Beschlussvorlage finden Sie hier: Beschlussvorlage_Enteignung_26.03.2015
  • Vorstellung Nutzungskonzept im Kulturausschuss: Im April 2015 war das Geburtshaus Thema im Kulturausschuss der Bürgerschaft. Die Ausschussmitglieder sprachen sich mit großer Zustimmung für den Antrag der Grünen auf Enteignung aus und betonten die Relevanz von Schwarz als kutlurelles Erbe der Hansestadt Greifswald. Für die Vorsitzende des Fördervereins wurde Rederecht beantragt und wir hatten dadurch Gelegenheit, unser Engagement und das Nutzungkonzept vorzustellen, vgl. den Artikel in der Ostseezeitung: 2015-04-30_Sibylla-Haus_Kulturausschuss sowie den Auszug aus dem Protokoll der Sitzung: Auszug_Protokoll_Kulturausschuss_04-2015
  • In Gutachten und Stellungnahmen wurden die Voraussetzung für eine mögliche Enteignung geprüft. Das Gutachten der Stadt und die Stellungnahme von Prof. Dr. jur. Joachim Lege zu diesem Gutachten finden Sie hier:
  • Bürgeschaft beschließt Prüfauftrag zur Enteignung: In der Sitzung am 19.02.2015 beschloss die Bürgerschaft mehrheitlich, einen Prüfauftrag über die Enteignung und Verkauf an Privat des Grundstücks Baderstrasse 2, vgl. Auszug aus dem Protokoll: Protokoll_BS-Beschluss_Prüfauftrag_19.02.2014. Die Beschlussvorlage finden Sie hier: Beschlussvorlage_Prüfauftrag_Enteignung
  • 29.06.2015 Einstimmiger Beschluss der Bürgerschaft Greifswald über die Beschlussvorlage zur Enteignung des Grundstücks Baderstraße 2 (1 Enthaltung)
  • 28.04.2015 Vorstellung des Nutzungskonzeptes des Sibylla Schwarz e.V. im Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kultur der Hansestadt Greifswald, Diskussion der Beschlussvorlage zur Enteignung
  • 26.03.2015 Einbringung der Beschlussvorlage 06/303 „Einleitung der Enteignung des Grundstücks Baderstraße 2“ durch Bündnis 90 / Die Grünen in die Greifswalder Bürgerschaft und die Ausschüsse
  • 03/2015 Sibylla Schwarz-Förderverein erarbeitet Nutzungskonzept (Café Schwarz, Museum und Ausstellungsräume, Arbeitsräume internationale Wissenschaftler)
  • 24.02.2015 Birgitta Påemius unterbreitet 2. Kaufangebot an Eigentümer in Höhe von 30.000 € (von ihr geschätzter Verkehrswert) – bis dato keine Antwort von Eigentümer
  • Februar 2015 Eigentümer wendet sich an Nachfahrin Birgitta Påemius und fragt, ob noch Kaufinteresse an Baderstr. 2 bestehe
  • 19.02.2015 Stellungnahme Prof. Dr. Lege zum Gutachten vom 21.01.2015 „Starke Gründe für Zulässigkeit der Enteignung“
  • 21.01.2015 Gutachten zum Prüfauftrag Enteignung “Enteignung … nicht zulässig“
  • Ende 2014 Sanierungsmaßnahme wird mit Landesförderinstitut abgerechnet – Eigentümer beteiligt sich mit Mindestanteil
  • 10-12/2014 Eigentümer kommt wiederholt nicht der Aufforderung durch die Stadt nach, innerhalb von mehrfach verlängerten Fristen, ein Sanierungskonzept vorzulegen
  • 02.12.2014 Sibylla Schwarz-Doppelpremiere im PLM (Film und Wanderausstellung) mit über 250 interessierte BürgerInnen und WissenschaftlerInnen
  • 2013-2015 Zahlreiche Presseartikel und Radiobeiträge zur Baderstr. 2 (OZ, Göppinger Kreisnachrichten, Nordkurier, NDR)
  • 06.11.2013 Gründung des Fördervereins Sibylla Schwarz e.V. in Greifswald
  • 10/2013 Brief und Kaufangebot der Universitäts- und Hansestadt Greifswald an Eigentümer mit dem Ziel des Ankaufs und der Sanierung des Gebäudes zwecks öffentlicher Nutzung
  • 10/2013 1. Internationale Fachtagung zu Sibylla Schwarz im Alfried Krupp Wissenschaftskolleg Greifswald (10.-12.10.2013)
  • 31.07.2013 Antwort des Stadtbauamts auf Kleine Anfrage der CDU (17.07.2013)
  • 17.07.2013 Kleine Anfrage der CDU
  • 06/2013 Bekundung Kaufinteresse von schwedischer Nachfahrin (Birgitta Paemius, in 12. Generation Nachfahrin von Christian Schwarz, Sibyllas Bruder) an Eigentümer. Ihr Ziel: Ankauf, Sanierung und anschließende Schenkung an EMAU – Kontakt wurde über OB/Rathaus hergestellt
  • 12.06.2013 Antwort des Bildungsministeriums an Verband Deutscher Schriftsteller MV
  • 14.05.2013 Artikel in Göppinger Kreisnachrichten „Eigentum verpflichtet auch“
  • 13.05.2013 Antwort der Staatskanzlei an Verband Deutscher Schriftsteller MV
  • 26.04.2013 Brief vom Verband Deutscher Schriftsteller MV an Ministerpräsidenten
  • 18.12.2012 Antwort des Stadtbauamts auf Kleine Anfrage der CDU (07.12.2012)
  • 01/2013 3. Ablehnung Stiftung Alfried Krupp Kolleg Greifswald zur Genehmigung eines 24h-Fluchtwegs
  • 12.12.2012 3. Anfrage Eigentümer bei Stiftung Alfried Krupp Kolleg Greifswald per Mail; Bitte um Genehmigung des 2. Fluchtwegs (Geplante Nutzung: Döner-Geschäft, Eisdiele und Wohnen)
  • 07.12.2012 Kleine Anfrage der CDU
  • 27.11.2012 Antwort des Stadtbauamts auf Kleine Anfrage der CDU (20.11.2012)
  • 24.11.2012 OZ-Artikel
  • 20.11.2012 Kleine Anfrage der CDU
  • 15.11.2012 Bau- und kulturhistorische Abhandlung von André Lutze
  • 10/2012 Kontakt Planer/Eigentümer mit Stiftung Alfried Krupp Kolleg Greifswald bzgl. Nutzungskonzept (Döner-Geschäft und Eisdiele)
  • 2009 2. Ablehnung Stiftung Alfried Krupp Kolleg Greifswald zur Genehmigung eines 24h-Fluchtwegs
  • 2009 2. Anfrage Eigentümer bei Stiftung Alfried Krupp Kolleg Greifswald; Bitte um Genehmigung 2. Fluchtweg (Geplante Nutzung: Wohnen)
  • 09.07.2007 Sanierungskonzept Architekturbüro Fred Lesche; Gesamtkosten ca. 950.000 €
  • 2006-2008 Mehrfache Kaufangebote von der Stiftung Alfried Krupp Kolleg Greifswald und der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung in Essen
  • 2006 Ablehnung Stiftung Alfried Krupp Kolleg Greifswald zur Genehmigung eines 24h-Fluchtwegs
  • 2006 Anfrage Eigentümer bei Stiftung Alfried Krupp Kolleg Greifswald; Bitte um Genehmigung 2. Fluchtweg (Geplante Nutzung: Erlebnisbäckerei „De Mäkelbörger“)
  • 2003 Familieninterne Schenkung
  • 2002/03 Sicherungsmaßnahmen der Stadt mit Städtebaufördermitteln (188.000 €) mit Billigung, aber ohne damalige Beteiligung des Eigentümers
  • 2002 Verkehrswertgutachten Baderstr. 2: 41.300 € (abgezinster Bodenwert)
  • 1994 Eingetragene Grundschulden nach Verkauf an Privateigentümer: 400.000 € und 350.000 €; Gebäude liegt im Sanierungsgebiet „Innenstadt“

Bilder und Ansichten

Wir danken dem Archiv Jörg Tamm und Hr. Multhauf für das schöne Bildmaterial!

Das Geburtshaus von Schwarz

Der verfallene Zustand des denkmalgeschützen Hauses in der Baderstr. 2 besorgt viele interessierte Menschen, weit über Greifswald hinaus. Verschiedene Akteure, unter anderem der Förderverein Sibylla Schwarz e.V., setzen sich für eine Sanierung und eine sinnvolle Nutzung des historisch wertvollen Geburtshauses von Sibylla Schwarz ein.

Das Nutzungskonzept des Sibylla Schwarz e.V. sieht ein Forschungszentrum vor, in dem neben internationalen Wissenschaftlern auch Arbeitsräume, ein Café und ein Schwarz-Museum ein Zuhause finden könnten.

Zur Geschichte des Hauses

(aus den Arbeiten von Felix Schönrock)

1540 wurde das Haus erstmalig dokumentiert: die Witwe des Ratsherrn Christian Schwarz vererbte es an ihren Sohn Mathias Schwarz. Die einflussreiche Familie Schwarz, in der frühen Neuzeit eine der wirtschaftlich führenden Familien Greifswalds, blieb bis 1665 Eigentümerin des Hauses Baderstraße 2. Zu den insgesamt 12 Ratsmitgliedern, die die Familie Schwarz über die Jahre stellte, gehörten u.a. Christian Schwarz I. (Ratsherr 1503-1540, beteiligt an der Leitung des Baues der Turmspitze von St. Nikolai), sein Enkel Christian Schwarz II. (Gerichtsvogt, Kämmerer und ab 1613 Bürgermeister), und Christian Schwarz III. (Ratsherr, Gerichtsvogt, Provisor von St. Spiritus und St. Georg, Kämmerer und ab 1631 Bürgermeister und Landrat), der durch seine Politik die Geschicke von Stadt und Land in der komplizierten Zeit des Dreißigjährigen Krieges wesentlich mitprägte. Seine Tochter Sibylla Schwarz (1621 – 1638) war eine in ihrer Bedeutung weit über die Grenzen Greifswalds herausragende Lyrikerin, deren Gedichte bereits von Zeitgenossen stark beachtetet und deren Bedeutung als Dichterin auch im 19. und 20. Jahrhundert immer wieder betont wurde.

1685/1686 wurde das Haus von Christian Niekrantz aufwendig repariert. 1714 hatte sich der Zustand des Hauses Baderstraße 2 wieder stark verschlechtert, wahrscheinlich in Folge des Nordischen Krieges, in den die Stadt einige Jahre zuvor hineingezogen wurde. 1720 bemühte sich der Rat der Stadt um den Erhalt des Gebäudes und prüft den Ausbau zu Rathauszwecken und später um einen neuen Eigentümer. So ging das Haus 1722 für 40 Reichstaler an Johann Caspar Heyn, ein Nachkomme von Carsten Schwarz und überdies verwandt mit der Familie Niekrantz.

Am 24. Juli 1724 wird ein Protokoll über die Besichtigung des von Johann Caspar Heyn reparierten Hauses angefertigt: Fenster, Türen, Öfen und Schornsteine waren erneuert, die Kellerdecke repariert, das Dachwerk instandgesetzt und neu eingedeckt. Hier wurde die heute noch erhalten Winde eingebaut. Auch Giebel und Brandmauern ließ Heyn ausbessern. Die Kosten der Baumaßnahmen schätzte man auf mindestens 1600 Reichstaler.

1751 wurde das Haus an den Bürgerworthalter (so wurde der Vorsteher des bürgerschaftlichen Kollegiums bezeichnet) Christian Albrecht Sinnig für 875 Reichstaler verkauft. 1758 vermietet es Frau Sinnig für Lazarettzwecke. Dadurch erheblich beschädigt steht es ab Herbst 1759 leer.

Im September 1766 werden Verhandlungen über die Reparatur bzw. Erneuerung des Glindes auf dem Hof der Frau Sinnig und bezüglich der Kostenbeteiligung der Nachbarn geführt. Möglicherweise ist diese Maßnahme Teil einer größeren Instandsetzung bzw. Umbaus des Hauses, bei dem die Diele endgültig unterteilt wurde und das Portal sowie die Fensteröffnungen im Obergeschoß des Hauses entstanden.

1809 gehört es dem Postmeister Sinnig, 1814 wird es Königliches Postamt. 1846/47 erwirbt Senator Häger das Haus, 1880 der Tischlermeister Friedrich Michaelis. 1909 wird in der südlichen Vorderstube im Erdgeschoß des Hauses ein Laden ausgebaut: Anstelle von zwei Stubenfenstern entsteht ein Schaufenster mit Ladentür. Der Giebel wird mit Stahlträgern abgefangen. 1913 schließlich erfolgt der Umbau des Fleischerladens auf der Nordseite des Hauses, bei dem die Balkendecke des Kellers abgesenkt und der Raum geringfügig nach Süden und Westen erweitert wird.

In dieser Form ist das Haus bis heute erhalten.

Verschönerungsaktion

am Geburtshaus

von Sibylla Schwarz